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Habt ihr ein Gewerbe angemeldet?

    Vom Prinzip muss man, falls man eine Steuererklärung als Angestellter macht, diese Einkünfte (YT,Affiliates,etc) als Nebenerwerb mit angeben. Als Angestellter ist man eventuell sogar verpflichtet seinem Arbeitgeber bescheid zu sagen, weil ein Nebenerwerb ohne Information des Arbeitgebers eventuell ein Vertragsbruch sein könnte (je nach Arbeitsvertrag), was dann im ungünstigsten Fall einen Kündigungsgrund darstellen könnte.

    Und falls man irgendwelche Unterstützung beziehen sollte (Hartz4, Wohngeld, Bafög, etc), ist es absolute Pflicht, diesen Nebenerwerb mit anzugeben, weil man sich sonst wegen Leistungshinterziehung (so in etwa) strafbar machen kann, und neben Rückzahlungen auch Geldstrafen auf einen zukommen könnten. Ich weiß nicht, wie eine Arge eine solche Tätigkeit einstuft, was die Pflicht betrifft, für neue Jobs zur Verfügung zu stehen. Dem Arbeitsberater zu sagen "ich kann die Stelle nicht annehmen, ich habe keine Zeit, weil ich YouTube Videos machen muss", ist vermutlich absolut nicht ratsam ;)

    Spätestens wenn es einen nennenswerten Betrag überschreiten sollte, oder absehbar ist, dass es dahin geht, sollte man auf jedenfall ein Gewerbe anmelden, das Finanzamt kriegt sowas sehr leicht raus. Es gibt den europaweiten Steuerverbund, YT gibt offiziell an, wer welche Beträge bekommt, auch wenn die in Irland oder sonstwo gebucht werden. Und wenn das Finanzamt feststellt, das nicht gemeldet wurde und die erst zu einem kommen, weil man es verschwiegen hat, kommen auch da dann schnell Mahnkosten, Strafen, etc dazu, die die Einnahmen eventuell nicht nur auffressen sondern sogar weit übersteigen.

    Ich hab daher lieber gleich die 30 Euro für einen Gewerbeschein investiert, und wenn es wirklich irgendwann als Hobby abgetan werden sollte und aufgelöst werden würde, wäre das auf jedenfall besser, als andersherum eine dicke Steuernachzahlung mit Strafgeld zu kassieren. Das Finanzamt pfändet übrigens sehr gern auch dann gleich das ganze Konto oder Autos etc, die warten nicht ewig auf ihr Geld wie andere Gläubiger.
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    ja da hast du recht. Aber da niemand bisher auf meine links klickt geschweige denn was bestellt. Ich 38 abos habe und im schnitt 15-20 Klicks, wird es wenn überhaupt zum nächsten Jahr was. Mit den links, nicht mit yt Werbung. Also da will ich erstmal meinen Kanal wachsen sehen. Und das wird anscheinend nicht sehr bald passieren :) Aber denn weis ich ja schon mal beacheid, falls es passieren sollte
    Ein Gewerbe habe ich für meinen Kanal angemeldet.

    Was Du machen kannst, damit Du möglichst keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommst, ist, dass Du alle Einnahmen und alle Ausgaben als Nebenerwerb in der Steuererklärung sauber aufführst. Anfangs wirst Du wahrscheinlich mehr Ausgaben als Einnahmen haben und das Finanzamt sagt dann, dass es Liebhaberei ist, aber wenn Du doch mal in die Gewinnzone kommst, kann das Finanzamt nicht meckern, dass Du etwas verschwiegen hast.

    Gewerbe anmelden musst Du eigentlich schon bei der Gewinnerzielungsabsicht, die mit dem Setzen der Affiliatelinks (unabhängig, wie diese ausbezahlt (als Gutschein oder Überweisung) werden) schon gegeben ist. Da könnte ansonsten das Gewerbeamt meckern. Das Finanzamt kann dann auch meckern, aber wenn Du alle Ausgaben und Einnahen korrekt verbucht und bei der Steuererklärung angegeben hast, ist die Wahrscheinlichkeit für eine hohe Steuernachzahlung geringer.
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    Ok Danke das hatte ich 2019 denn vor für 2018. Mein Kanal habe ich erst seit diesem Jahr. Und ich gehe davon aus das ich dieses Jahr keinen Cent verdienen werde, Also wollte ich mir denn einen Termin beim Steuerberater machen wenn es soweit ist und ihn fragen wie ich YT da nun mit reinbringen soll. Falls mein Kanal viral geht ( was nicht sein wird. Werde ich natürlich früher tätig.

    ZapZockt schrieb:

    Vom Prinzip muss man, falls man eine Steuererklärung als Angestellter macht, diese Einkünfte (YT,Affiliates,etc) als Nebenerwerb mit angeben. Als Angestellter ist man eventuell sogar verpflichtet seinem Arbeitgeber bescheid zu sagen, weil ein Nebenerwerb ohne Information des Arbeitgebers eventuell ein Vertragsbruch sein könnte (je nach Arbeitsvertrag), was dann im ungünstigsten Fall einen Kündigungsgrund darstellen könnte.
    Bzgl. Arbeitgeber kam heute zufällig das Thema Nebentätigkeiten auf Arbeit auf und bei uns hat man gesagt, dass auch Nebentätigkeiten ohne Einnahmen angegeben werden müssen. Lest am besten genau euren Arbeitsvertrag/Tarifvertrag. Blos wo ist jetzt die Grenze zwischen Nebentätigkeit und Hobby?
    Das ist Krass. Also was ich mich aber frage : Was ist mit dem Freibetrag ???? Ich darf doch im Monat / Jahr xyz dazu verdienen ? Ich muss es anmelden, richtig. Aber ich darf doch auch als Alg 2 oder Rentner 450€ haben ohne es zu versteuern? Ist das bei YT anders?
    Die 450 € haben mit dem Finanzamt und den Sozialkassen zu tun.
    Aber ein Arbeitgeber behält sich im Arbeitsvertrag oft das Einspruchsrecht gegen Nebentätigkeiten vor. Das hat nichts mit der Höhe des Verdienst zu tun.
    Es geht dabei darum, dass der Arbeitgeber mitreden will, wenn man
    a) in konkurenz/interessenskonflikt zu Ihm in der Nebentätigkeit steht.
    b) durch eine Nebentätigkeit nicht mehr die volle Leistung im Hauptjob bringt.

    Ich darf z.B. auch nix ohne Erlaubniss nehbenher machen. Das betrifft bei uns sogar Leute, die Sollarzellen auf dem Dach haben und desshalb ein Gewerbe anmelden müssen...
    Ja gut , Der Arbeitgeber will sicher immer mitreden. Aber wie schon gesagt Freibetrag ( Glaube 410 / Jahr ) muss man nicht versteuern. Aber ich denke da kann einem nur ein Profi helfen

    Leenelife schrieb:

    Aber wie schon gesagt Freibetrag ( Glaube 410 / Jahr ) muss man nicht versteuern.
    Das ist richtig, sofern dein Haupteinkommen aus Lohneinkünften besteht, darfst du im Nebenerwerb 410€ im Jahr steuerfrei einnehmen - angeben musst du aber unbedingt alles.

    Bezüglich Arbeitgeber: Gesetzlich bist du erstmal nicht dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber über eine Nebentätigkeit zu informieren. Allerdings kann eine entsprechende Klausel im Anstellungsvertrag bzw. Tarifvertrag enthalten sein und ein Verschweigen wäre dann Grund genug für eine fristlose Kündigung. Daher am besten immer schriftlich vom Arbeitgeber eine "Erlaubnis" abholen, verbieten kann er es dir sowieso nicht, sofern der Nebenerwerb nicht nachweislich deine Hauptarbeit beeinträchtigen wird. Ansonsten kann er dich nur auf entsprechende gesetzliche Auflagen (maximale Arbeitszeit etc.) hinweisen. Ich musste das auch machen ^^
    Mit freundlichen Grüßen,
    Tobias Grund

    PUBG Highlights DE schrieb:

    Nein habe ich nicht da ich noch nicht so viel mit Youtube verdiene.
    Das einzige sind die Affiliate Links und da kommt zu wenig bei rum als das ich es anmelden müsste.
    Die Monetarisierung von Youtube lässt ja auf sich warten :P

    Mit freundlichen Grüßen
    PUBG Highlights Deutschland
    Keine Ahnung wie es mit Affiliate-Links ist, aber für Youtube reicht Beispielsweise die GewinnerzielungsABSICHT aus. Sprich: Selbst wenn einen Youtube noch nichts auszahlt, sollte man ein Gewerbe anmelden, sobald man Werbung schaltet. Bei Affiliate Links könnte das ganze aber ähnlich wie bei ebay mit einem gewissen Freiraum sein. Youtube hingegen ist ja ein ständiger Auktionshandel mit Werbeplätzen den man indirekt betreibt.
    Habe bisher aber auch nur Kenntnisse durchs hören/sagen/lesen. Internetrecht ist teils echt absurd schwer zu durchblicken, weil Deutschland versucht veraltete Gesetze auf ein neues Medium anzuwenden und es darum keine einheitliche Linie gibt. Steuerberater freut das sicherlich, da sie dadurch sicher mehr Klienten aus dem Onlinemarkt bekommen -.-
    Programmplan
    RimWorld | [b]Mo, Mi, Fr, So | 16 Uhr
    My Time at Portia | Mo, Mi, Fr, So | 17 Uhr
    Two Point Hospital | Di, Do, Sa | 18 Uhr
    Cities Skylines | Di, Do, Sa | 17 Uhr
    Naja Also da ich persönlich keinen Cent verdiene brauch ich meinem Arbeitgeber nichts sagen. Wenn ich aber Einkünfte erziele muss ich es mitteilen und dann muss ich es ja sowieso dem Finanzamt melden. Würde ich sowieso machen. Du darfst alles, nur im Leben keine Steuern hinterziehen :)
    Ich werde sehen wie sich mein Kanal entwickelt und denn mal sehen wo das hinführt. Die Vorgaben sind enorm für jemanden wie mich. Und ich glaube das dauert noch. Vielleicht kann ich denn meine Rente aufbessern später :) Spass :)
    Wäre mir neu wenn ich schon nen Gewerbe anmelden müsste nur weil ich ne Gewinnerzielungsabsicht hätte.
    Solange ich damit keinen Cent verdiene muss ich auch kein Gewerbe anmelden wäre ja eig. Quatsch so meine Ansicht :D

    Mit freundlichen Grüßen
    PUBG Highlights Deutschland
    PUBG Highlights Deutschland <--- KLICK MICH RICHTIG HART DU GEILES DING <3 :thumbup: :thumbup:

    Fortnite Highlights Deutschland <--- KLICK MICH RICHTIG HART DU GEILES DING <3 :thumbup: :thumbup:
    Wer möchte kann sich ja hier mal ein wenig einlesen:
    de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht

    Ansonsten besteht natürlich jederzeit und für jeden die Möglichkeit das einfach zu riskieren und dann kann man vielleicht Glück haben, oder aber auch nicht (eher unwahrscheinlich auf Dauer) und dann halt mit den Konsequenzen leben.
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    PUBG Highlights DE schrieb:

    Wäre mir neu wenn ich schon nen Gewerbe anmelden müsste nur weil ich ne Gewinnerzielungsabsicht hätte.
    Solange ich damit keinen Cent verdiene muss ich auch kein Gewerbe anmelden wäre ja eig. Quatsch so meine Ansicht :D
    Ich befürchte, dass der Gesetzgeber da eine ganz andere Meinung vertritt :D


    Aber wie ZapZockt schon schrieb, ist es ja jedem selbst überlsssen, was er tut ^^
    Mit freundlichen Grüßen,
    Tobias Grund

    DaddelZeit schrieb:

    Keine Ahnung wie es mit Affiliate-Links ist, aber für Youtube reicht Beispielsweise die GewinnerzielungsABSICHT aus.
    Kann nur für Österreich sprechen- denke bei euch ist es genauso-

    sobald Du einen Link reingibst (ob der geklickt wird oder nicht) sobald Du die Absicht hast Geld zu verdienen- sobald Du eine Bäckerei aufmachst- auch wenn kein einziges Brötchen verkauft wurde-
    musst Du ein Gewerbe anmelden und dem Arbeitgeber bescheid geben.

    Soll jeder machen wie er will- um Gottes Willen- aber ein gut gemeinter Rat @Leenelife[/mention] : erkundige Dich und überlegs Dir- denke den Ärger der mit Arbeitgeber, Behörden ect folgen kann, ist es nicht wert.

    Leenelife schrieb:

    Das ist Krass. Also was ich mich aber frage : Was ist mit dem Freibetrag ???? Ich darf doch im Monat / Jahr xyz dazu verdienen ? Ich muss es anmelden, richtig. Aber ich darf doch auch als Alg 2 oder Rentner 450€ haben ohne es zu versteuern? Ist das bei YT anders?
    Die 450 Euro darfst Du nebenher verdienen, wenn Du sonst kein Geld beziehst. Ansonsten kommt es immer auf Dein bisheriges Einkommen drauf und wird dann entsprechend besteuert.

    Zu den Hartz IV Hinzuverdiensten: Du darfst nicht einfach 450 Euro dazuverdienen. Bei Hartz 4 (Alg 2) hast Du einen 100 Euro Freibetrag. Von den Geldern darüber darfst Du 20% behalten und alles was über 1000 Euro Hinzuverdienst geht noch 10%.

    Wenn Du also Hartz IV Leistungen beziehst, gibst Du die 450 € Hinzuverdienst bei Deinem Betreuer bei der Arbeitsagentur an und dann wird Dir die Hartz IV Leistung um 280 Euro gekürzt, so dass Dir unter dem Strich von den zusätzlich verdienten 450 Euro noch 170 Euro übrig bleiben. (Quelle)

    Problematisch wird es, wenn Du von Monat zu Monat unterschiedlich viel verdienst (z.B. Dezember wegen Weihnachten 1000 Euro Affiliateeinnahmen und dann im Januar nur noch 200 Euro. Dann bekommst Du im Januar vorsorglich, weil es ja im Dezember schon so war 720 Euro von der Hartz IV Leistung abgezogen, weil die Arge davon ausgeht, dass Du im Januar auch 1000 Euro machen wirst. Wenn Du Pech hast, buchen Sie das von Deinem Konto ab und dann fehlen Dir kurzfristig im Januar ein paar hundert Euro, denen Du dann noch einige Wochen hinterherlaufen darfst, weil ja zuviel abgezogen wurde.
    Kein Bock auf stumpfe Messer?
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    Ah ok, na ich beziehe kein Alg2, Ich gehe arbeiten ganz normal. Na das ist ein Dschungel an Bürokratie :)
    Könnte euch jetzt hier auch mit Paragraphen zu ballern, aber ich sage es einfach mal so frei heraus:

    Durch die Gewinnerziehlungsabsicht muss man ein Gewerbe anmelden. Welches Gewerbe es nun ist, hängt von dem Umsatz, Gewinn und ob man Mitarbeiter angestellt hat ab.

    Viele lassen sich durch folgende Angaben irritieren, aber diese beziehen sich nur auf die Buchführung und verschiedene Gewerbeanmeldungstypen oder z. B. den Handelsregistereintrag:
    - Als Ist-Kaufmann [Selbstständigkeit mit Gewinnerziehlungsabsicht, Rechtmäßigkeit, Außenwirkung (z. B. Werbung) und dies dann andauernd (dauerhafte Einnahmen und Geschäftstätigkeit)] und Form-Kaufmann (z. B. AG, GmbH, juristische Person) muss man sich ins Handelsregister eintragen lassen und hat automatisch einen Gewerbebetrieb.
    - Wenn man in Deutschland z. B. unter 60.000€ Gewinn und unter 600.000 € Umsatz in einem Geschäftsjahr hat, dann muss man keine Buch führen (Buchführung). Ist jedoch einer dieser beiden Beträge darüber, dann muss man Bücher führen (Einnahmen, Ausgaben usw. darlegen für ggf. Steuerprüfung).
    - Mit einem Kleingewerbe kann bei einem Jahresumsatz von weniger als 17.500€ auf das Ausweisen der Umsatzsteuer auf den Rechnungen verzichtet werden (heißt jedoch nicht, dass man kein Gewerbe anmelden muss)


    Woran erkennt man ein Gewerbe?
    - die Tätigkeit muss selbstständig sein (eigenverantwortliches Handeln, keine Weisungsgebundenheit)
    - Kriterium der Nachhaltigkeit: die Tätigkeit muss dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sein
    - Gewinnerzielungsabsicht: mit einem Gewerbe wird das Ziel verfolgt, Einnahmen zu generieren
    - Teilnahme am Wirtschaftsverkehr (z.B. Lieferung von Waren und Handel, Dienstleistungen und hier kann man dann auch die monetarisierten Videos nennen)

    Somit hat man wenn man Videos auf YouTube monetarisiert online stellt alle Faktoren erfüllt, die ein Gewerbe darstellt. Ob sich das 1:1 auf die Affilated Links wiederspiegeln lässt ist schwer sagen, da es für mich eher wie ein Vetriebsservice aussieht und man nur ein Stück vom Kuchen abbekommt. Man handelt hier ja eigentlich nicht eigenverantwortlich. Aber so wie es scheint zählt es ja darunter.
    :thumbup: :saint: Youtube Twitter
    Schaut vorbei und bleibt da :)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MarsTV

    @MarsTV[/mention]
    Danke für die tolle Zusammenfassung.
    Eventuell noch eine Ergänzung. Je nachdem was man auf Youtube macht, könnte man auch als Freiberufler drurchgehen (künstlerische (Kunst und nicht Entertaining muss in Vordergund stehen) oder didaktische Inhalte) und bräuchte kein Gewerbe anmelden (was aber vor einen Anmeldung beim Finanzamt (dann als Freiberufler) nicht schützt).
Exit