Vom Prinzip muss man, falls man eine Steuererklärung als Angestellter macht, diese Einkünfte (YT,Affiliates,etc) als Nebenerwerb mit angeben. Als Angestellter ist man eventuell sogar verpflichtet seinem Arbeitgeber bescheid zu sagen, weil ein Nebenerwerb ohne Information des Arbeitgebers eventuell ein Vertragsbruch sein könnte (je nach Arbeitsvertrag), was dann im ungünstigsten Fall einen Kündigungsgrund darstellen könnte.
Und falls man irgendwelche Unterstützung beziehen sollte (Hartz4, Wohngeld, Bafög, etc), ist es absolute Pflicht, diesen Nebenerwerb mit anzugeben, weil man sich sonst wegen Leistungshinterziehung (so in etwa) strafbar machen kann, und neben Rückzahlungen auch Geldstrafen auf einen zukommen könnten. Ich weiß nicht, wie eine Arge eine solche Tätigkeit einstuft, was die Pflicht betrifft, für neue Jobs zur Verfügung zu stehen. Dem Arbeitsberater zu sagen "ich kann die Stelle nicht annehmen, ich habe keine Zeit, weil ich YouTube Videos machen muss", ist vermutlich absolut nicht ratsam
Spätestens wenn es einen nennenswerten Betrag überschreiten sollte, oder absehbar ist, dass es dahin geht, sollte man auf jedenfall ein Gewerbe anmelden, das Finanzamt kriegt sowas sehr leicht raus. Es gibt den europaweiten Steuerverbund, YT gibt offiziell an, wer welche Beträge bekommt, auch wenn die in Irland oder sonstwo gebucht werden. Und wenn das Finanzamt feststellt, das nicht gemeldet wurde und die erst zu einem kommen, weil man es verschwiegen hat, kommen auch da dann schnell Mahnkosten, Strafen, etc dazu, die die Einnahmen eventuell nicht nur auffressen sondern sogar weit übersteigen.
Ich hab daher lieber gleich die 30 Euro für einen Gewerbeschein investiert, und wenn es wirklich irgendwann als Hobby abgetan werden sollte und aufgelöst werden würde, wäre das auf jedenfall besser, als andersherum eine dicke Steuernachzahlung mit Strafgeld zu kassieren. Das Finanzamt pfändet übrigens sehr gern auch dann gleich das ganze Konto oder Autos etc, die warten nicht ewig auf ihr Geld wie andere Gläubiger.
Und falls man irgendwelche Unterstützung beziehen sollte (Hartz4, Wohngeld, Bafög, etc), ist es absolute Pflicht, diesen Nebenerwerb mit anzugeben, weil man sich sonst wegen Leistungshinterziehung (so in etwa) strafbar machen kann, und neben Rückzahlungen auch Geldstrafen auf einen zukommen könnten. Ich weiß nicht, wie eine Arge eine solche Tätigkeit einstuft, was die Pflicht betrifft, für neue Jobs zur Verfügung zu stehen. Dem Arbeitsberater zu sagen "ich kann die Stelle nicht annehmen, ich habe keine Zeit, weil ich YouTube Videos machen muss", ist vermutlich absolut nicht ratsam
Spätestens wenn es einen nennenswerten Betrag überschreiten sollte, oder absehbar ist, dass es dahin geht, sollte man auf jedenfall ein Gewerbe anmelden, das Finanzamt kriegt sowas sehr leicht raus. Es gibt den europaweiten Steuerverbund, YT gibt offiziell an, wer welche Beträge bekommt, auch wenn die in Irland oder sonstwo gebucht werden. Und wenn das Finanzamt feststellt, das nicht gemeldet wurde und die erst zu einem kommen, weil man es verschwiegen hat, kommen auch da dann schnell Mahnkosten, Strafen, etc dazu, die die Einnahmen eventuell nicht nur auffressen sondern sogar weit übersteigen.
Ich hab daher lieber gleich die 30 Euro für einen Gewerbeschein investiert, und wenn es wirklich irgendwann als Hobby abgetan werden sollte und aufgelöst werden würde, wäre das auf jedenfall besser, als andersherum eine dicke Steuernachzahlung mit Strafgeld zu kassieren. Das Finanzamt pfändet übrigens sehr gern auch dann gleich das ganze Konto oder Autos etc, die warten nicht ewig auf ihr Geld wie andere Gläubiger.
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