Sobald auch nur 1 Cent von YouTube auf dein Konto überwiesen wird, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Das wird jeder Steuerberater bestätigen.Roknix Gaming schrieb:
Naja außer man kann nachweisen, dass man keine Gewinnerzielungsabsicht hat. Die gehört nämlich zur Definition.
Das ganze nennt sich "Kleinunternehmer Regelung". Ich kenne mich damit aus, da ich selbst gerade dort raus bin.Roknix Gaming schrieb:
Zumindest ein Kleinstgewerbe, wenn der Jährliche Umsatz unter 17.500 EUR fällt.
Es kommt auch nicht auf das Jahr an in dem sich selbständig gemacht wurde, sondern alleine auf den Gewinn. Also Einnahmen minus Ausgaben. Außerdem darf man in dem darauf folgenden Jahr in welchem man über 17.XYZ € verdient hat bis zu 51.000 € USt.frei einnehmen. Erst also in dem zweiten Jahr nach Überschreiten der Kleinunternehmer-Grenze muss man eine Ust.ID beantragen und die regulären 19% zahlen.
In jedem Fall gilt es einen Termin beim Steuerberater zu machen und einen Anruf beim Gewerbeamt zu tätigen. Das spart Ärger und schafft Klarheit.
Viele Grüße!