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Habt ihr ein Gewerbe angemeldet?

    Roknix Gaming schrieb:

    Naja außer man kann nachweisen, dass man keine Gewinnerzielungsabsicht hat. Die gehört nämlich zur Definition.
    Sobald auch nur 1 Cent von YouTube auf dein Konto überwiesen wird, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Das wird jeder Steuerberater bestätigen.



    Roknix Gaming schrieb:

    Zumindest ein Kleinstgewerbe, wenn der Jährliche Umsatz unter 17.500 EUR fällt.
    Das ganze nennt sich "Kleinunternehmer Regelung". Ich kenne mich damit aus, da ich selbst gerade dort raus bin.

    Es kommt auch nicht auf das Jahr an in dem sich selbständig gemacht wurde, sondern alleine auf den Gewinn. Also Einnahmen minus Ausgaben. Außerdem darf man in dem darauf folgenden Jahr in welchem man über 17.XYZ € verdient hat bis zu 51.000 € USt.frei einnehmen. Erst also in dem zweiten Jahr nach Überschreiten der Kleinunternehmer-Grenze muss man eine Ust.ID beantragen und die regulären 19% zahlen.

    In jedem Fall gilt es einen Termin beim Steuerberater zu machen und einen Anruf beim Gewerbeamt zu tätigen. Das spart Ärger und schafft Klarheit.

    Viele Grüße!

    kleinheinz schrieb:

    Roknix Gaming schrieb:

    Naja außer man kann nachweisen, dass man keine Gewinnerzielungsabsicht hat. Die gehört nämlich zur Definition.
    Sobald auch nur 1 Cent von YouTube auf dein Konto überwiesen wird, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Das wird jeder Steuerberater bestätigen.

    Das ist faktisch falsch :D Mir persönlich gegenüber wird es aber wohl jeder Steuerberater bestätigen das stimmt.

    Alleine das unser Comic laden es nicht musste zeigt das Gegenteil.

    Zudem gibt es Organisationen, die keine Gewerbeanmeldung bedürfen aber ein Einkommen generieren können. Dies wird dann zb. Ohne gewerbliche Ziele, also ohne Gewinnbeabsichtigung und z.B. Gemeinnützig verwendet.

    Das ist ein Sonderfall das ist richtig. Aber und das ist wichtig, es ist immer nötig eine Gewinnabsicht zu haben, wenn man von einen Gewerbe spricht. Das ist die Grundlegene Definition des Wortes Gewerbe:

    Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten.
    - Zitat aus dem Juraforum - Stichwort; Gewerbe Definition

    Du hast aber recht, dass dieser Fall wohl so gut wie nie zu trifft. Vor allem nicht auf uns und eine Person die mit YT anfängt und Monetarisiert. Da ist klar eine Gewinnabsicht dahinter und dann gilt eigtl. ab den 1, Cent die Gewerbeanmeldung als Pflicht. Aber wie gesagt auch da gibt es Ausnahmen. Fakt ist wie du sagst, Steuerberater sollte befragt werden.

    Achja ganz vergessen, wenn du es schaffst deine Videos als Kunst durch zu bekommen gilt es als Freier Beruf und ist auch nicht Anmeldungspflichtig. Das Thema hatten wir auch schon einmal. Es wurde aber auch klar gestellt, dass das eigentlich nie akzeptiert wird :D

    Roknix Gaming schrieb:

    Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten.
    - Zitat aus dem Juraforum - Stichwort; Gewerbe Definition
    Trinkgeld ist alles was im Zitat steht nicht und muss trotzdem versteuert werden. Es ist Schwarzgeld.

    Jeder eingenommene Cent muss versteuert werden. Wer auf YouTube Werbung schaltet will Geld daran verdienen, oder willst Du mir sagen, dass der Haken nur zufällig angeklickt wird?

    Es interessiert das Finanzamt nicht, wenn man sich dumm stellt.

    kleinheinz schrieb:

    Roknix Gaming schrieb:

    Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten.
    - Zitat aus dem Juraforum - Stichwort; Gewerbe Definition
    Trinkgeld ist alles was im Zitat steht nicht und muss trotzdem versteuert werden. Es ist Schwarzgeld.
    Jeder eingenommene Cent muss versteuert werden. Wer auf YouTube Werbung schaltet will Geld daran verdienen, oder willst Du mir sagen, dass der Haken nur zufällig angeklickt wird?

    Es interessiert das Finanzamt nicht, wenn man sich dumm stellt.
    Trinkgeld ist in erster Linie einmal Geld, welches unter das Einkommenssteuergesetz fällt... Das hat NICHTS mit einem Gewerbe zu tun

    Es gehört zur 1. Einkommensart: Einkommen aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit

    ** Edit: **
    Mir fällt gerade auf Trinkgelder sind i.d.R. Steuerfrei siehe §3 Nr. 53 EStG. Es gibt zwar Einschränkungen. Aber im typischen Fall des Kellners dürfte es wohl Steuerfrei sein. (Auch hier wieder. Zur Sicherheit den Steuerberater fragen)
    ****

    Ich glaube langsam wir Reden von unterschiedlichen Sachen.. Der Fakt Steuern zahlen zu müssen hat erst einmal nichts mit einem Gewerbe zu tun. Klar müssen alle Einnahmen angegeben und versteuert werden,



    Und Ja, 99,9 % (fiktiv) aller Menschen, die sich auf YT anmelden und Monetarisieren oder da anderweitig Geld verdienen benötigen vermutlich eine Gewerbeanmeldung. Ausser das Amt sagt ihnen etwas anderes

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Roknix Gaming

    kleinheinz schrieb:

    Sobald auch nur 1 Cent von YouTube auf dein Konto überwiesen wird, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Das wird jeder Steuerberater bestätigen.
    Das wird kein Steuerberater bestätigen, weil es nicht stimmt ^^ Dass du Einnahmen machst, heißt noch lange nicht, dass du deswegen ein Gewerbe benötigst. Zwei ganz verschiedene Dinge - dazumal Einnahmen per se nicht zu versteuern sind, sondern lediglich der Gewinn. Erneut zwei verschiedene Dinge. Dein Steuerberater wird dir also sagen, dass du jeden Gewinn angeben musst. Wenn du allerdings ernsthaft irgendwas unter 20 Euro Gewinn beim Finanzamt anmeldest, kriechen die durch die Leitung und verprügeln dich. Da kostet ja die Viertelstunde Bearbeitung mehr.

    Ich kann nur betonen: Ruft einfach beim Finanzamt direkt an. Die sind im Regelfall freundlich, sachlich, nehmen deine Daten auf - manchmal muss man auch einen Erfassungsbogen ausfüllen und hinschicken, hab ich z.B. gemacht - und sagen dir dann schon, was zu tun ist. Ich garantiere dir, dass sie bei zweistelligem Gewinn ihre Ruhe haben wollen ^^

    kleinheinz schrieb:

    Trinkgeld ist alles was im Zitat steht nicht und muss trotzdem versteuert werden. Es ist Schwarzgeld.
    Trinkgeld ist weder automatisch Schwarzgeld, noch muss es versteuert werden ^^
    Wie üblich bei Rechtsfragen in Online-Foren geht hier grade einiges gefährlich durcheinander.
    Ein paar wichtige Korrekturen:


    1. NEIN, wenn ich Einnahmen habe, muss ich nicht automatisch ein Gewerbe anmelden. Eine Gewerbe muss ich anmelden, wenn ich einer regelmäßigen, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichteten Tätigkeit nachgehe (selbst, wenn ich Verlust mache oder faktisch keine Einnahmen habe).
    2. JA, ich muss alle meine Einnahmen versteuern, auch wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe (mit wenigen Ausnahmen wie freiwillige Trinkgelder etc.).
    3. NEIN, die 17.500€-Regelung der Kleinunternehmer beziehen sich NICHT auf den Gewinn, sondern auf den Umsatz. Nehme ich 20.000€ ein und habe 21.000€ Ausgaben, mache ich einen Verlust von 1000€, muss aber noch 1900€ ans Finanzamt zahlen, mache also 2900€ Verlust. Die Regelung bezieht sich auf den Umsatz (alles, was rein kommt), nicht auf den Gewinn! Der Gewinn wird über die Einkommenssteuer besteuert, und da gibt es keine Grenzen (d.h. doch: etwa 9000€ im Jahr, aber da zählt das gesamte Einkommen dazu).
    4 JA, auch als Privatperson kann ich vor dem Finanzamt gültige Rechnungen ausstellen. Ich bezahle z.B. Darsteller meiner Videos, die kein Gewerbe angemeldet haben, mir aber eine Rechnung ausstellen (wobei ich ihnen helfe). Wenn die darsteller das dritte Mal kommen, empfehle ich ihnen aber, ein Gewerbe anzumelden, weil sie dadurch auch ihre Fahrtkosten absetzen können.


    Jemand anderer Meinung?

    Nemzov schrieb:

    Jemand anderer Meinung?
    Ja ich. Ich würde dir auch empfehlen, immer dazu zu schreiben, dass du kein Anwalt bist und keine definitive Rechtsberatung erteilen darfst :) Mach ich hiermit auch nochmal. Im Einzelfall sollte man immer einen Anwalt konsultieren.

    Nemzov schrieb:

    2. JA, ich muss alle meine Einnahmen versteuern, auch wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe.
    Nö, musst du nicht. Das ist Ermessenssache des Finanzamtes, und die werden dir je nach Höhe deiner Einnahmen mitteilen, was du tun sollst. Ich würde das eingrenzen auf "Ja, du musst alle Einnahmen beim Finanzamt angeben, auch wenn du kein Gewerbe angemeldet hast". Unter 9.000 Euro zahlst du im Regelfall überhaupt keine Steuern, aber das hattest ja du anderweitig erwähnt.

    Nemzov schrieb:

    3. NEIN, die 17.500€-Regelung der Kleinunternehmer beziehen sich NICHT auf den Gewinn, sondern auf den Umsatz.
    Das stimmt, mein Fehler.

    Nemzov schrieb:

    Nehme ich 20.000€ ein und habe 21.000€ Ausgaben, mache ich einen Verlust von 1000€, muss aber noch 1900€ ans Finanzamt zahlen, mache also 2900€ Verlust.
    Äh, nein. Wenn du keinen Gewinn erzielst, zahlt du auch keine Steuern. Worauf denn auch?

    Nemzov schrieb:

    4 JA, auch als Privatperson kann ich vor dem Finanzamt gültige Rechnungen ausstellen.
    GANZ heißes Pflaster. Du darfst im Ausnahmefall zwar in der Tat privat eine Rechnung schreiben, wirst hier aber sehr schnell mit § 22 EStG in Berührung kommen, wenn du das regelmäßig machst. Also pauschal zu sagen "klar, Privatpersonen dürfen Rechnungen schreiben", ist so einfach nicht richtig. Sie dürfen es unter bestimmten Umständen, in sehr engen Grenzen - das gilt sonst schnell als Nebenberuf, kann gewerbepflichtig werden, in jedem Fall aber sind Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Auch hier würde ich mich aber einfach mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, um das im Einzelfall abzuklären.
    Grundsätzlich sollte ein Forum so oder so nie Grundlage für eine Entscheidung in Rechtssachen sein. Die meisten Personen in einem Forum dürfen keine Rechtsberatung durchführen (Ich im übrigen auch nicht). Es sollte immer ein Anwalt oder Steuerberater konsultiert werden. Gerade bei der Gründung kann viel falsch gemacht werden.

    Womit dieser Thread vermutlich eh obsolet ist. Zumindest in der Form, wie er jetzt geführt wird.

    Die KanzleiWBS hat dazu mal ein schönes Video gemacht, da es hier ja um YT geht:

    loading...



    Ich würde zu 1. noch etwas ergänzen. Die dauerhafte Tätigkeit ist gerade bei YouTube schnell erzielt. Wichtig ist auch da die Absicht.

    Ich glaube bei 2. meinte er das Angeben beim Finanzamt @Der Comic Laden . Das muss man nämlich sonst hat man schnell hinterzogen :D
    Nehme ich 20.000€ ein und habe 21.000€ Ausgaben, mache ich einen Verlust von 1000€, muss aber noch 1900€ ans Finanzamt zahlen, mache also 2900€ Verlust.


    Äh, nein. Wenn du keinen Gewinn erzielst, zahlt du auch keine Steuern. Worauf denn auch?

    Auf den UMSATZ! Die Umsatzsteuer ist unabhängig vom Gewinn. Weil sie offiziell von Deiner Kundschaft zu zahlen ist. Gilt allerdings nicht für deine Youtube-Werbeeinnahmen, weil die hier anfallende Umsatzsteuer bereits von Youtube in Irland abgeführt wird.

    Den Gewinn versteuerst du mit der Einkommenssteuer.

    Ab einem Gewinn von 24.500€ im Jahr zahlst du übrigens zusätzlich noch Gewerbesteuer.


    in jedem Fall aber sind Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Auch hier würde ich mich aber einfach mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, um das im Einzelfall abzuklären.

    Steuern:ja, Sozialabgaben: nein. Einkünfte aus nebenberuflicher Tätigkeit werden bei den Sozialabgaben üblicherweise nicht berücksichtigt. Bei mehrfacher rechnungstellung kommen wir zur unter 1. beschriebenen Gewinnerzielungsabsicht.


    "Dies ist keine Rechtsberatung sondern eine Anregung, sich ab einer Gewinnerzielungsabsicht ernsthaft mit dem Steuerrecht zu beschäftigen."

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nemzov

    ich würde einfach raten : wenn ihr die yt Richtlinien erfüllt und eure Videos monetarisieren wollt, investiert und macht einen Termin beim Steuerberater. Der wird euch auf euren Fall bezogen beraten. Und nicht sagen Masse ist x und du bist es somit auch. Nein du bist vielleicht y oder z und jemand der 10 Jahre yt macht, vielleicht damit in die selbstständige Arbeit gegangen ist ( hauptberuflich) ist anders zu betrachten wie jemand der es als nebenberufliche Tätigkeit macht und sich davon vielleicht den WocheEinkauf finanziert.
    Ich muss hier aber auch ergänzen, dass Einkommenssteuer von GEWINNeinkünften zu zahlen ist.

    Die Umsatzsteuer ist als Kleintunternehmer eher uninteressant, da man sie nicht ausweisen muss (Siehe § 19 Abs. 1 S. 1 UStG). Das ist dort als Entlastung gedacht. Dafür kannst du ja auch die Vorsteuer nicht gegen rechnen.

    So weit mit bekannt ist, sprechen wir gerade über Kleinunternehmer. Ist man da nicht mit im Boot, Muss man die Umsatzsteuer natürlich abführen. Was anderes kommt für die meisten Starter hier vermutlich nicht in frage :)

    Macht man keinen Gewinn, sollte die Vst. mit der Ust. im Idealfall zudem übereinstimmen. Was bedeuten würde, man zahlt auch dann keine Steuern. Zumindest keine Umsatzsteuer.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Roknix Gaming

    Roknix Gaming schrieb:

    Ich muss hier aber auch ergänzen, dass Einkommenssteuer von GEWINNeinkünften zu zahlen ist.

    Die Umsatzsteuer ist als Kleintunternehmer eher uninteressant, da man sie nicht ausweisen muss (Siehe § 19 Abs. 1 UStG). Das ist dort als Entlastung gedacht. Dafür kannst du ja auch die Vorsteuer nicht gegen rechnen.

    Ist man da nicht mit im Boot, Muss man die Umsatzsteuer natürlich abführen.
    genau. Und das ist auch der Grund warum viele Firmen ihre gewinne minimieren ( ausgaben und Anschaffungen tätigen) denn je geringer der Gewinn, je geringer die Steuer. Pauschal sagt man: 50% vom Gewinn bekommt das Finanzamt. 10000 Gewinn macht 5000 Steuer. Kaufe ich mir ne Kamera und einen neuen Rechner für 2000 habe ich grob nur noch 4000 steuern zu zahlen. Man kann natürlich nur investieren wenn man Gewinn erzielt. Logisch oder :'D

    Leenelife schrieb:

    Roknix Gaming schrieb:

    Ich muss hier aber auch ergänzen, dass Einkommenssteuer von GEWINNeinkünften zu zahlen ist.

    Die Umsatzsteuer ist als Kleintunternehmer eher uninteressant, da man sie nicht ausweisen muss (Siehe § 19 Abs. 1 UStG). Das ist dort als Entlastung gedacht. Dafür kannst du ja auch die Vorsteuer nicht gegen rechnen.

    Ist man da nicht mit im Boot, Muss man die Umsatzsteuer natürlich abführen.
    genau. Und das ist auch der Grund warum viele Firmen ihre gewinne minimieren ( ausgaben und Anschaffungen tätigen) denn je geringer der Gewinn, je geringer die Steuer. Pauschal sagt man: 50% vom Gewinn bekommt das Finanzamt. 10000 Gewinn macht 5000 Steuer. Kaufe ich mir ne Kamera und einen neuen Rechner für 2000 habe ich grob nur noch 4000 steuern zu zahlen. Man kann natürlich nur investieren wenn man Gewinn erzielt. Logisch oder :'D
    Abschreibungen nicht zu vergessen.

    Nemzov schrieb:

    Steuern:ja, Sozialabgaben: nein.
    Doch, selbstverständlich. Ist nicht böse gemeint, aber da empfehle ich noch mal nachzulesen oder zu -fragen, denn da hab ich von meiner Steuerberaterin eine andere Auskunft.

    Ich würd mich an der Stelle dann aber doch mal hier ausklinken, denn exakter als wir es hier gemeinsam aufgedröselt haben, kriegt man's dann wirklich nur noch vom Steuerberater/Anwalt für Steuerrecht, und das nächste Posting vom Nemzov besteht sonst bestimmt nur noch aus fett gedrucktem Caps Lock :D

    Roknix Gaming schrieb:

    So weit mit bekannt ist, sprechen wir gerade über Kleinunternehmer.
    Jo, da war ich generell auch, deswegen wunderte mich Nemzovs Einwurf ja erstmal. Dass man als Nicht-Klein-Unternehmer Umsatzsteuer zahlt, ist ja klar, aber davon war doch hier nicht die Rede. Da zahlst du nun mal nur auf den Gewinn Steuern, zumindest unterhalb der Freibeträge.

    Leenelife schrieb:

    ich würde einfach raten : wenn ihr die yt Richtlinien erfüllt und eure Videos monetarisieren wollt, investiert und macht einen Termin beim Steuerberater.
    Word. Steuerberater und/oder Finanzamt sollten da auf jeden Fall die Ansprechpartner sein. Wem das schon zu viel Aufwand ist, der sollte das mit YouTube vielleicht besser sein lassen. ;)

    Ich bin auch sehr froh seit diesem Jahr einen Steuerberater zu haben. Vorher hab ich's alleine gemacht. Jetzt kriegt der alle Unterlagen und macht mir den Bums fertig. Und ich muss mir keinen Kopf mehr machen, dass eines Tages die Handschellen wegen Steuerhinterziehung klicken. :D

    ChrissKiss schrieb:

    Ich bin auch sehr froh seit diesem Jahr einen Steuerberater zu haben. Vorher hab ich's alleine gemacht. Jetzt kriegt der alle Unterlagen und macht mir den Bums fertig.
    100 % unterschrieben. Was alleine an Aufwand und Zeit (und somit barem Geld) für die Buchhaltung wegfällt, ist die Investition zehn Mal wert. Jetzt nur auf YouTube bezogen macht das aber natürlich erst Sinn, wenn man damit auch gescheit Knete verdient :) Ein einmalige Beratung ist aber immer gut :)
    darf ich euch mal was anderes fragen ?
    1. was kostet ungefähr eine Beratung diesbezüglich?
    2. stimmt es das man keine affiliate mehr schalten darf ohne Gewerbeschein ?
    3. auch wenn ich mit yt kein Geld verdiene und das auch nicht in naher Zukunft werde/ will, kann ich einen Gewerbeschein beantragen um wenigsten affiliate zu schalten ?

    Leenelife schrieb:

    1. was kostet ungefähr eine Beratung diesbezüglich?
    In meinem Fall war die Erstberatung sogar kostenlos. Weiß aber nicht, ob das immer so ist.


    Leenelife schrieb:

    2. stimmt es das man keine affiliate mehr schalten darf ohne Gewerbeschein ?
    Solmecke ist der Ansicht: Ja, Affiliate-Links sind knallharte Werbung und müssten in der Beschreibung sogar als Werbung gekennzeichnet werden.
    Daraus schließe ich: Ja, du brauchst auch ein Gewerbe, weil Gewinnabsicht. Aber auch hier (wie du ja selber empfohlen hast): Finanzamt oder Steuerberater kontaktieren. :)


    Leenelife schrieb:

    3. auch wenn ich mit yt kein Geld verdiene und das auch nicht in naher Zukunft werde/ will, kann ich einen Gewerbeschein beantragen um wenigsten affiliate zu schalten ?
    Si. Denen ist es völlig Latte wie viel bzw. ob du überhaupt was damit verdienst. Zumindest bei der Anmeldung spielt das keine Rolle. Kostet hier in Bonn einmalig 20€ und ist ne Sache von max. einer Stunde.
    Danke. Wird auch immer schlimmer. Gut ich werde es einfach mal machen. Denn falls ich mal einen € verdiene mit den links, kann ich sie ja über die Steuer angeben.
Exit