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Habt ihr ein Gewerbe angemeldet?
- Tobias
- Steuern & Gewerbeanmeldung
- 47.909 Aufrufe
- 112 Antworten
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Hallo... also jetzt mal ne vllt blöde frage...
wenn ich nix mit YouTube verdiene sollte man dann trotzdem ein Gewerbe anmelden?
und kann ich dann auch wenn ich nix verdiene z.b. die Lebensmittel die ich einkaufe oder alles was ich so für meine Videos brauche von der Steuer absetzen?
ich kenne mich da null aus... -
Nani K. schrieb:
wenn ich nix mit YouTube verdiene sollte man dann trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Nani K. schrieb:
und kann ich dann auch wenn ich nix verdiene z.b. die Lebensmittel die ich einkaufe oder alles was ich so für meine Videos brauche von der Steuer absetzen?
Bei solchen Fragen aber immer einen Steuerberater oder das Finanzamt fragen. -
Zum Absetzen:
Lebensmittel, Dinge des täglichen Bedarfs absetzen, eher nein. Dass du diese Sachen in deinen Videos nutzt ist zwar irgendwie "geschäftlich", aber du wirst sie sicher danach "privat" essen. Das wird, wenn überhaupt durchsetzbar, sicher einiges an Erklärungsbedarf gegenüber dem Finanzamt und im Endeffekt wenn überhaupt nur eine anteilige Anrechnungsfähigkeit ergeben.
Das was man meistens unter "Absetzen" versteht, beinhaltet vor allem die Dinge, die man nachweislich sinnvoll für die "Firma" genutzt hat, alles andere ist Privat und damit nicht absetzbar. Und man kann bestimmte Kosten gegen die Einnahmen rechnen, wie zB ein Anteil der Internetkosten oder Anschaffungen von Geräten wie Kameras, Mikrofone, etc, aber dies auch nur in bestimmten Grenzen und meistens erstmal nur die Mehrwertsteuer, die man darauf gezahlt hat oder den Wertverlust (Stichwort Abschreibung, sehr kompliziert).
Und was viele bei dem Thema oft nicht verstehen:
Absetzen bedeutet "Steuerpflicht reduzieren", sprich man kann nur etwas absetzen, wenn man auch eine Steuerpflicht hat. Wenn man also 500 Euro Einnahmen hat und darauf sagen wir 100 Euro Steuern zahlen müsste (fiktiver Steuersatz), dann nützt es nichts, wenn man 10.000 Euro Ausgaben angibt, alles was man reduzieren kann, ist diese 100 Euro Steuerpflicht, die man damit auf 0 bringen könnte, das Finanzamt gibt einem da kein Geld zurück.
Zum Gewerbe nochmal:
DIe Definition eines Gewerbes beinhaltet die "Gewinnerzielungsabsicht", nicht das machen von Gewinnen. Ansonsten müssten vermutlich auch viele Großkonzerne ihre Gewerbe abmelden .
Wenn deine Einnahmen bisher unter 1-200 Euro liegen, ist das für das Finanzamt wohl auch eher Hobby / Liebhaberei. Aber wenn man irgendwann so ab 4-500 Euro Umsatz (kein Gewinn) machen würde, müsste man die trotzdem als Nebenerwerb anmelden und dafür ein Gewerbe registrieren, auch wenn man gleichzeitig mehrere Tausend Euro für Equipment ausgegeben hat und dadurch keinen Gewinn gemacht haben sollte. Und bei Umsatz wird dann alles zusammengerechnet, was irgendwie Geld oder teilweise auch Geldwerte Vorteile bringt, Affiliate Links, Werbeeinnahmen, Sponsoring-Erträge, etc.
Nebenbei darf man bei vielen Affiliate Programmen offiziell auch nur teilnehmen, wenn man ein Gewerbe betreibt und eine gültige Steuernummer angibt.Zap zockt: Guides, Reviews & News - MMOs, WiSims, Strategie & RPGs, YouTube News & Tipps, PC & Hardware
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Da ich momentan weder durch Monetarisierung noch anderweitig Geld mit meiner YouTube Aktivität verdiene - nein habe ich nicht.
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Habe einen generellen Gewerbeschein. Weniger wegen Twitch/YouTube, mehr wegen echter gewerblicher Tätigkeit, nebenberuflich versteht sich.
Der Gewerbeschein ist jedoch auch für Einnahmen durch Dienstleistungen online ausgelegt, weswegen ich das problemlos einbeziehen kann.
Man muss immer daran denken. Wenn man eine Gewinnabsicht hat, ist es schon ein Gewerbe. Man kann jetzt also beispielsweise nicht einfach einen Onlineshop aufbauen und erstmal schauen was passiert. Die Amtswege sind vorher zu gehen. Da muss jeder aufpassen. -
ZapZockt schrieb:
Absetzen bedeutet "Steuerpflicht reduzieren", sprich man kann nur etwas absetzen, wenn man auch eine Steuerpflicht hat. Wenn man also 500 Euro Einnahmen hat und darauf sagen wir 100 Euro Steuern zahlen müsste (fiktiver Steuersatz), dann nützt es nichts, wenn man 10.000 Euro Ausgaben angibt, alles was man reduzieren kann, ist diese 100 Euro Steuerpflicht, die man damit auf 0 bringen könnte, das Finanzamt gibt einem da kein Geld zurück.
ZapZockt schrieb:
Wenn deine Einnahmen bisher unter 1-200 Euro liegen, ist das für das Finanzamt wohl auch eher Hobby / Liebhaberei.
Tomvapor schrieb:
wegen echter gewerblicher Tätigkeit
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Tobias Grund schrieb:
ZapZockt schrieb:
Absetzen bedeutet "Steuerpflicht reduzieren", sprich man kann nur etwas absetzen, wenn man auch eine Steuerpflicht hat. Wenn man also 500 Euro Einnahmen hat und darauf sagen wir 100 Euro Steuern zahlen müsste (fiktiver Steuersatz), dann nützt es nichts, wenn man 10.000 Euro Ausgaben angibt, alles was man reduzieren kann, ist diese 100 Euro Steuerpflicht, die man damit auf 0 bringen könnte, das Finanzamt gibt einem da kein Geld zurück.
Ich glaube auch nicht das die Finanzämter drei negative EÜR Bilanzen abwartet? Ich vermute mal das man schon beim zweiten Versuch einer genaueren Überprüfung unterzogen werden könnte. Deshalb sollte man grundsätzlich Rechnungen bzgl. Ausgaben und Einnahmen sinngemäß archivieren damit sie dann auch vorhanden sind. Eben ein wenig simple Buchführung wenn man so will.
Im übrigen ist das jetzt zwar ein wenig offtopic @ZapZockt[/mention] aber nicht jeder Gewinn ist automatisch versteuert. Die Finanzbehörden behandeln Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold z.B. als ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EstG. Innerhalb einer Haltefrist von einem Jahr fällt Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz des Verkäufers an. Die Besteuerung entfällt, wenn der Gewinn die Freigrenze von 600 Euro nicht erreicht. Nach Ablauf der Haltefrist von einem Jahr ist der Gewinn aus einem Verkauf steuerfrei. Die Regelung gilt sowohl für Anlagegold als auch für Altgold. Das aber nur als kleine Anmerkung.
(Ich weiß, Eigenwerbung stinkt )
Aber zurück zum Thema, Grundsätzlich sollte man für jedwede Gewinnabsichten auch das jeweils benötigte Gewerbe betreiben. Ich sehe das z.B. Sehr häufig in der Forenwelt wie sogenannte „Spenden“ als Einnahmequelle zur Verfügung gestellt werden um damit z.B. Umkosten wie Server, Domain usw. zu begleichen, die aber dann kein Gewerbe betreiben. Ist halt auch immer das Spiel mit dem offenen Feuer.Meine Präsenzen:
-> Edelmetallplatz.de | Founder
-> Silbermatze | on YouTube
-> NimraTV | on YouTubeDieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von Silbermatze
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Silbermatze schrieb:
Ich glaube auch nicht das die Finanzämter drei negative EÜR Bilanzen abwartet?
Silbermatze schrieb:
Deshalb sollte man grundsätzlich Rechnungen bzgl. Ausgaben und Einnahmen sinngemäß archivieren damit sie dann auch vorhanden sind
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Tobias Grund schrieb:
ZapZockt schrieb:
Wenn deine Einnahmen bisher unter 1-200 Euro liegen, ist das für das Finanzamt wohl auch eher Hobby / Liebhaberei.
Haben angemeldet, dann hieß es Liebhaberei, aber dann durften sie es nur noch über Tauschbörsen verkaufen.Hier sollte etwas Schlaues stehen.
Oder was Lustiges.
Oder mein Lieblingszitat.
Und das ist das:
The brick walls are there for a reason. The brick walls are not there to keep us out; the brick walls are there to give us a chance to show how badly we want something. The brick walls are there to stop the people who don't want it badly enough. They are there to stop the other people!
Randy Pausch (1960-2008), The Last Lecture -
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