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    Guten Abend,

    ich habe das noch nie gemacht.
    Hatte bei einer Firma nachgefragt, ob ich Objektive zum filmen testen darf.
    Sie gaben mir ihr ok und sendeten sie mir zu.

    Zu allererst.
    Ich werde dafür nicht bezahlt. Ich darf sie testen.
    Die Firma fände es toll wenn ich sie erwähne. Was ich auch gerne machen möchte.
    Meine persönliche Meinung soll neutral sein. Ich kann sie bewerten ob positiv oder negativ. Ich möchte sie nur zum filmen nutzen und die Firma in der Videobeschreibung erwähnen.

    Jetzt meine Frage.
    Muss ich das Video dann mit dem Text "Unterstützt durch ..." , "Enthält Product Placements" oder "Dauerwerbesendung" kennzeichnen?

    Ich habe sowas nämlich noch nie gemacht.

    Mir geht es ausschließlich nur darum, das ich sie teste, mit filme, meinen persönlichen spaß mit habe. Und mich an der Firma in der Videobeschreibung bedanken möchte.

    Vielen Dank
    Laut Rundfunkstaatsvertrag muss man sich grundsätylich erstmal an die Werbekennzeichnung halten.

    Rundfunkstaatsvertrag § 58 Absatz 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 schrieb:

    Werbung muss als solche leichterkennbar und vom übrigen Inhaltder Angebote angemessendurch optische und akustischeMittel oder räumlich abgesetztsein.

    Wie das auf YouTube und sozialen Netzen im Detail gekennzeichnet werden muss, ist entweder noch 100%ig eindeutig oder wird gerade von Gerichten/den Landesmedienanstalten untersucht.

    Jetzt zu deinem Fall: Anhand der Hinweise der Landesmedienanstalten würde ich sagen, dass du es nicht als Werbung kennzeichnen musst, da du keine inhaltlichen Vorgaben bekommen hast, und es sich auch hauptsächlich um das Produkt drehen soll. Empfehlen würde ich ein "Unterstützt durch..." oder "Produkte zur Verfügung gestellt von..." aber trotzdem. Es schafft zumindest etwas mehr Transparenz gegenüber dem Zuschauer.
    Solltest du die Objektive sogar behalten dürfen, dann würde ich das als Gegenleistung des Unternehmens sehen, und dann muss es auch als Werbung gekennzeichnet sein.
    Hallo

    vielen Dank.

    Nein, die Objektive darf ich nicht behalten (würde ich aber gerne :D) Ich darf sie über 1 Monat testen.

    Also könnte ich jetzt, wie Felix es geschrieben hat "Unterstützt durch..." am Anfang erwähnen. Und am Ende könnte ich im Video noch erwähnen das mir das Produkt von Firma xy zur Testzwecke zur Verfügung gestellt wurde.

    Und in der Videobeschreibung Bedanke ich mich an das Unternehmen und erwähne das ich von der Firma nicht bezahlt wurde?

    -
    Wäre es den auch eine Dauerwerbesendung?
    Also ich werde mich nicht zeigen. Auch die Objektive zeige ich nicht. Nur das Bildmaterial, also das aufgenommene.

    Was die Firma noch gerne machen möchte. Das sie meine Videos auf deren Homepage verlinkt. Es ist ja im Grunde nur ein sharen / teilen, als ob man ein Video auf Facebook geteilt hätte.
    Nur darf ich dann auch die Musik so verwenden?

    Ich verwende gern die Musik aus der Youtube Bibliothek.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von McClory

    Dein Ansstz klingt gut, ich würde es wahrscheinlich auch so machen. Ich persönlich sehe das entsprechend der Hinweise der LMA auch nicht als Dauerwerbesendung an. Ich bin aber auch kein Jurist, der sich mit allen Feinheiten auskennt. Im Zweifel würde ich Werbung dazu schreiben. :)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Felix

    Grundlegend würde ich nun sagen, das dieses erwähnen von "Unterstützt durch" schicken würde, allerdings hier auch der Verweis, dass es hier keine Rechtsgültige Fachberatung gibt, die gibt es nu beim Anwalt.

    Dauerwerbesendung, wäre wenn du durchgehend ein Product bewerben würdest. Du willst ja nur einen Test machen, das Material zeigen und deine Erfahrungen teilen. Daher nein, keine Werbesendung ... würde ich sagen.

    Wichtig ist halt, das es den Gesetzen Entspricht, wo du deinen Wohnsitz hast (Klar können wir jetzt von ausgehen, jemand meldet sich bei einem Forum mit De domain an, aber du könntest auch natürlich schweizer, österiecher etc.pp. sein). Am sichersten gehste wenn de dich da beim Anwalt informierst.

    schreibt ja google auch selbst so zum Thema:


    google schrieb:


    Produktplatzierungen sind Inhalte, die gegen Entgelt für einen Drittanbieter erstellt werden und/oder bei denen die Marke, die Botschaft oder das Produkt dieses Drittanbieters direkt in den Inhalt integriert ist.


    Produktempfehlungen sind Inhalte, die für einen Werbetreibenden erstellt werden und eine Botschaft enthalten, durch die Kunden wahrscheinlich glauben, dass sie die Meinungen, Überzeugungen und Erfahrungen des Erstellers der Inhalte oder der Person, die die Empfehlung abgegeben hat, widerspiegeln.


    Möglicherweise werden Produktplatzierungen und Produktempfehlungen durch für dich geltende Gesetze anders definiert werden. YouTuber und Unternehmen sind dafür verantwortlich, sich nach anwendbarem Recht mit gesetzlichen Verpflichtungen zur Kennzeichnung bezahlter Promotion vertraut zu machen und diesen uneingeschränkt nachzukommen. Sie müssen u. a. wissen, wann, wie und wem gegenüber Kennzeichnungen erforderlich sind.
    stop dreaming and overthinking, just start and reach the stars
    Ich habe jetzt das so wie von Felix angesprochen gemacht,
    das davor steht "Unterstützt durch.." und am ende des Films "zur verfügung gestellt"

    Und dann schreibe ich noch etwas in dem Text.

    Ich nehme nur videos auf und schneide die als ein Video zusammen. Mehr ist das Nicht. Also ich gehe nicht auf die Technik ein.
    Der Thread ist ja schon ziemlich alt...aber das hier:

    Daggo schrieb:

    Ich würde einfach JEDES Video als Dauerwerbesendung kennzeichnen um sicher zu sein
    ist halt exakt das, das ihr NICHT machen sollt.

    Die Kennzeichnungspflicht soll MEHR Transparanz für Zuschauer schaffen. Wenn jetzt alle Creator jedes Video, jeden Blog und jeden Stream dauerhaft als Werbung kennzeichnen, herrscht noch mehr Verwirrung als vorher. Macht euch einfach schlau, was für euch gilt, und verfahrt entsprechend.

    Im Falle des OP ist klar festzuhalten, dass das NICHT als Werbung zu kennzeichnen wäre. Er hat selbständig angefragt, erhält keine Gegenleistung und bereitet seinen Beitrag redaktionell auf = keine Werbung.
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