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    Hallo zusammen,

    ich möchte jetzt ein Kleingewerbe anmelden und komme beim Aufüllen des Antrags nicht weiter. Wer hat schon ein Gewerbe angemeldet und kann mir Tipps geben?

    1. Ich habe nur das Formular zur "Gewerbe-Anmeldung" gefunden. Von Kleingewerbe ist da nirgendwo die Rede, nur die Frage, ob die Tätigkeit als Nebenerwerb betrieben wird. Ist die Anmeldung eines Kleingewerbes identisch, mit der eines "normalen" Gewerbes?

    2.1 Gleich im ersten Punkt steht: "Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform" Auf irgendeiner Internetseite habe ich gelesen, dass man einfach den gewünschten Firmennamen eintragen muss, wenn man sich nicht in einem dieser Register eintragen muss.
    Frage: Kann ich mein Gewerbe beliebig benennen? Oder muss mein Nachname enthalten sein? Ich habe etwas zur Unterscheidung von Personenfirma, Phantasiefirma etc. gelesen, aber nicht verstanden, was das für die Namensgebung MEINER Firma bedeutet. Wie habt ihr eure "Firma" genannt? Geht einfach der Channel-Name?

    2.2 Welche Rechtsform wähle ich?

    3. Art des angemeldeten Gewerbes = Sonstiges?


    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand, der diesen Prozess schon durchlaufen ist (oder zufällig Ahnung von sowas hat) mir helfen könnte.

    Lieben Dank,
    Nicola
    Erstmal vorab der allgemeine Hinweis:
    Hier gibt es keine rechtsgültige Fachberatung diese gibt es nur beim Anwalt!

    Desweiteren ...


    und noch viel Spaß hier und auf YouTube!
    Ich habs mir nun nicht ganz angesehen, aber alleine in den Ersten Sätzen wird schon deine erste Frage auch beantwortet, davon ausgehend, gehe ich davon aus das sich der Rest genau so damit erledigen wird. (bzw. auch erst mit weiteren Teilen)

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    stop dreaming and overthinking, just start and reach the stars
    Hi

    Gewerbe anmelden ist nicht das selbe wie Firma gründen, Gewerbe heißt erstmal nur unternehmerisches Handeln mit Gewinnabsicht durch eine natürliche Person oder eine Gesellschaft. Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bist du also immer noch eine normale Person und hast daher auch keinen Firmennamen.

    Babyschritte schrieb:

    Kann ich mein Gewerbe beliebig benennen?
    Als "Nicht-Kaufmann" hast du wie gesagt keine Firma (im Sinne des HGB), du hast aber das Recht auf eine Geschäftsbezeichnung. Für echte Firmennamen (nach HGB) gibt es ein paar Spielregeln, bei Geschäftsbezeichnungen gilt der Namensschutz durch das BGB. Aber auch für diese gilt natürlich das Irreführungsverbot, heißt du darfst z.B. keinen Firmenstatus vortäuschen (GmbH o.Ä. hinter der Bezeichnung). In Schriftverkehr usw. muss immer der volle Name genannt werden, bei mehreren Personen (GbR) die Namen aller Gesellschafter.

    Babyschritte schrieb:

    2.2 Welche Rechtsform wähle ich?
    Das hängt im Wesentlichen davon ab, was du genau vor hast.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Tobias Grund
    Danke für deine Antworten!

    Tobias Grund schrieb:

    Gewerbe anmelden ist nicht das selbe wie Firma gründen, Gewerbe heißt erstmal nur unternehmerisches Handeln mit Gewinnabsicht durch eine natürliche Person oder eine Gesellschaft. Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bist du also immer noch eine normale Person und hast daher auch keinen Firmennamen.
    Oh, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Meine Frage zum Namen bezieht sich auf Punkt 1 im Formular zur Gewerbe-Anmeldung. Da steht: "Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform" Heißt das, ich lasse das frei, oder kommt da mein Name rein, oder kann ich mir was hübsches aussuchen, wie z.B. "Babyschritte Media" oder so? :D

    Tobias Grund schrieb:

    Das hängt im Wesentlichen davon ab, was du genau vor hast.
    Ich dachte ich müsste nicht dazu schreiben, dass es um das Gewerbe "Youtube" geht. :D Also ich möchte ein Gewerbe anmelden, weil ich meine Videos mit Gewinnabsicht monetarisiere. Ich habe mittlerweile gelernt, dass ich das als "Einzelunternehmer" mache.

    Babyschritte schrieb:

    Meine Frage zum Namen bezieht sich auf Punkt 1 im Formular zur Gewerbe-Anmeldung. Da steht: "Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform" Heißt das, ich lasse das frei, oder kommt da mein Name rein, oder kann ich mir was hübsches aussuchen, wie z.B. "Babyschritte Media" oder so?
    Ich habe das Formular nicht im Kopf, aber spontan würde ich sagen, dass du da gar nichts einträgst, denn du hast ja nix in einem Register eingetragen oder?

    Babyschritte schrieb:

    Ich dachte ich müsste nicht dazu schreiben, dass es um das Gewerbe "Youtube" geht.
    Na kann ja sein das du nebenher auch Babykleidung verkaufst oder sowas ^^ Für YouTube reicht auf jeden Fall ein simpler Gewerbeschein. Einzelunternehmen ist im Prinzip ein Sammelbegriff für alles was man einzeln macht, dass könnte z.B. auch eine 1-Mann GmbH sein. Freiberufler ist bei Werbeeinnahmen übrigens auch nicht richtig, denn dazu zählen nur im EStG aufgezählte (oder wenigstens ähnliche) Berufe - da wird gerne mal was verwechselt, aber das nur am Rande. Da du also dann Gewerbetreibende wärst, fällst du auch unter die Gewerbesteuer. Als natürlich Person hast du aber einen Freibetrag von irgendwas über 20.000€ - wird dich also wohl erstmal nicht betreffen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Tobias Grund
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