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    Bei einer Sportaufzeichnung, die ich 1995 machte, wurden die Nationalhymnen der teilnehmenden Länder gespielt. Soweit so gut. Nachdem ich mein Video auf YT hochgeladen habe, erhebt Muserk Rights Management Vermarktungsrechte auf mein Video, da sie angeblich die Urheberrechte für die japanische Nationalhymne hätten. Ich habe natürlich Widerspruch eingelegt und nach einigen Wochen kam heute die Meldung von YT. das Muserk Rights Management den Anspruch auf Vermarktung meines Videos zurückgezogen hat.

    Als Begründung habe ich geschrieben, dass es eine Missachtung der japanischen Sportlerin wäre, wenn ich die Nationalhymne stumm schalten würde.

    Es lohnt sich also, Einspruch zu erheben, wenn die Ansprüche zweifelhaft sind.
    Bilder
    • nationalhymne_kein_urheberrechtsanspruch.png

      59,38 kB, 1.161×555, 7 mal angesehen
    Ich habe einen zweiten Einspruch gegen die Vermarktung eines meiner Videos "gewonnen" und kann aus der Erfahrung heraus folgenden Tipp weitergeben:
    Wenn man ungewollte Hintergrund-Musik in einem Video hat, so kann man beim Einspruch folgendermaßen erfolgreich durchführen.
    Zunächst "Keiner der oben genannten Gründe trifft zu. Ich möchte aber trotzdem Einspruch gegen diesen Content ID-Anspruch erheben." ankreuzen,
    dann "Fair Use" ankreuzen, dann "Mein Video ist durch urheberrechtliche Ausnahmen, wie "Fair Use" (freie Benutzung), Fair Dealing oder ähnliches geschützt." ankreuzen und als Typ "Enthält Hintergrundmusik" ankreuzen und schließlich in der Begründung schreiben, dass die Musik nicht nachträglich eingearbeitet wurde, sondern bei der Aufnahme des eigenen Videos zufällig im Hintergrund (im Radio, Fernseher, Lautsprecher) lief.


    Bei mir hat es jetzt zum zweiten Mal funktioniert und ich fände es auch ungerecht, wenn andere für meine Videos abkassieren, nur weil der Titel damals in den 80er Jahren gerade zufällig im Radio lief als ich meinen Film gedreht habe, wofür ja schon Tantiemen gezahlt wurden.



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