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    Ganz ehrlich finde ich das auch übertrieben, dass YouTuber ihre Adresse angeben müssen.
    Stellt euch mal vor, jemand macht ein Video und dieser wird zb nicht toleriert wegen seiner Glaube, oder Einstellung (zb Schwul-Sein) oder andere Sachen.

    Dann finden die Jenigen seine Adresse durch das Impressum und dieser wird gemobbt oder evtl passiert ihm viel schlimmeres.
    Kann auch mit Fans auch begründet werden.

    Ich finde es geht zu sehr in die Privatsphäre.

    Als Lösung fände ich, dass man das Impressum nur den Polizisten oder Behörden zeigen oder vermitteln kann.
    Ich weis vor allem nicht wie größere Youtuber das umsetzen sollten. Wenn YTITTI, Gronkh
    etc. ihre direkte Anschrift angeben, ist vor deren Tür die Hölle los.

    Wieso sonst geben Youtuber für Fanpost nicht ihre direkte Adresse an sondern nur ein Postfach...?


    Scarlet schrieb:

    Auch.. wieviele wurden bis jetzt deswegen angeklagt?


    Genau das ist mein Gedanke - wann irgendjemand auf die bekloppte Idee kommt, einen Youtuber
    nach dem anderen anzuklagen. Vor allem was ist dann im Fall einer Anklage? Muss dann YTITTI
    zwanghaft ihre Anschrift preisgeben? Wie steht es dann hierbei um die Privatsphäre?

    Alex1992 schrieb:

    Ich weis vor allem nicht wie größere Youtuber das umsetzen sollten. Wenn YTITTI, Gronkh
    etc. ihre direkte Anschrift angeben, ist vor deren Tür die Hölle los.

    Wieso sonst geben Youtuber für Fanpost nicht ihre direkte Adresse an sondern nur ein Postfach...?


    Ohne jetzt bei den Erwähnten nachzuschauen...ich schätze die geben im Impressum einfach die Anschrift ihres "Arbeitgebers" also ihrem Partnernetzwerk an.

    Hyeson schrieb:

    Alex1992 schrieb:

    Ich weis vor allem nicht wie größere Youtuber das umsetzen sollten. Wenn YTITTI, Gronkh
    etc. ihre direkte Anschrift angeben, ist vor deren Tür die Hölle los.

    Wieso sonst geben Youtuber für Fanpost nicht ihre direkte Adresse an sondern nur ein Postfach...?


    Ohne jetzt bei den Erwähnten nachzuschauen...ich schätze die geben im Impressum einfach die Anschrift ihres "Arbeitgebers" also ihrem Partnernetzwerk an.


    Die Sache ist ja, dass das Netzwerk nicht der Arbeitgeber ist sondern nur ein vertraglicher Partner. Meiner Meinung nach müsste demnach jeder YouTuber, der geschäftsmäßig tätig ist, ein Impressum mit seiner Ladungsfähigen Anschrift angeben.
    Ein Impressum müssen alle nicht rein privaten Profile haben, das heißt insbesondere Unternehmen und Freiberufler (§ 5 Abs.1 TMG).

    Da ein Kanal nach Beitritt in ein Netzwerk nicht mehr rein privat durch die Provision etc. ist gilt also die Impressumspflicht.
    Auch Youtube-Kanäle sind eigenständige Präsenzen, die ein Impressum brauchen. Dieses kann als Link in die Profilbeschreibung eingetragen werden. Also wie Mediakraft & die Perplex Studios das aktuell lösen ist das in Ordnung.

    Das hab ich auch mal auf einem anderen Board veröffenlicht.

    Gruß
    Das klingt ja alles mal ganz schön interessant.. aber ich bin mir irgendwie nicht sicher ob ich meine Private Adresse so einfach in einem weit offenem Social Medium wie YouTube angeben sollte..

    Einerseits ist man mit Impressum auf der sicheren Seite, andererseits zieht es ganz schön auf die Privatsphäre..

    Scarlet schrieb:

    Das klingt ja alles mal ganz schön interessant.. aber ich bin mir irgendwie nicht sicher ob ich meine Private Adresse so einfach in einem weit offenem Social Medium wie YouTube angeben sollte..

    Einerseits ist man mit Impressum auf der sicheren Seite, andererseits zieht es ganz schön auf die Privatsphäre..


    Also mein gut gemeinter Typ ist dass du ein Impressum führst.
    Wenn es wegen irgendwas zu einer Abmahnung kommt und dein Impressum fehlt kann die bishrige z.B kleine Abmahnung sich verschlimmern und hohe Kosten verursachen.

    Generell kann dich jeder Mittbewerber nach dem Wettbewerbsgesetz jetzt abmahnen.
    Ich selbe finde aber dass Youtube darauf in Deutschland mal hinweisen müsste.

    Alex1992 schrieb:

    Aber nur mal aus reinem Interesse - wie soll das ein Youtuber machen der über 1 Millionen Abonennten
    hat? Dann stehen dem jeden Tag haufenweise Leute vor der Türe und das kanns ja wohl auch nicht sein....


    Ich würde behaupten wenn ein Youtuber täglich in sein Postfach guckt, kann er auch sein Postfach angeben. Die meisten werden bei einer Abmahnung zwar eine Frist setzen, aber diese Frist beträgt meistens 7 Tage. Eine niedrigere Frist wird meistens nicht anerkannt. Keiner kann dafür gewehren dass er nach dem erhalt direkt das Teil bearbeitet.

    Also einfach mal ein Postfach für 15€ anmieten und man hat damit keine Probleme.

    Alex1992 schrieb:

    Ist es nicht so dass das Postfach keine zulässige Adresse ist? Glaub hier mal auch was darüber
    gelesen zu haben. Aber sonst würde ja jeder ein Postfach als seine Adresse angeben ?( ...


    Also mir ist grade was eingefallen.
    Die großen Youtuber sind ja meistens in Netzwerken und da ist eben dieses Impressum angegeben.
    Eventuell ist es auch so geregelt bei ausländischen Netzwerken dass diese den Kanal "übernehmen" und da sie keine Deutschen sind müssen sie garkein Impressum führen.

    Im Impressum muss ja eine Ladungsfähige Adresse stehen.
    Ein Postfach ist meiner Meinung nach solch eine.

    Man geht davon aus dass ein Postfach nach 2 Tagen geleert wird, also erhält der Empfänger den Brief auch.
    Das Gesetz lässt da keine Interpretationen zu. Ein Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift und auch ein link zum Netzwerk Impressum ist nicht ausreichend, wenn das Netzwerk nicht Betreiber des Kanals ist. Ein Netzwerk ist in der Regel auch nur Vermarkter und nicht Betreiber, andernfalls müsste das Netzwerk auch die Haftung übernehmen, was sie ja per Vertrag ausschließen.

    Das sind die Fakten. Auch wenn es einigen nicht schmeckt.

    PerplexStudiosDE schrieb:

    Das ist alles eigentlich absoluter Swachsinn.
    Bevor ein Gerichtsvollzieher oder ein Beamter kommt muss ja was schlimmes vorgefallen sein, dann wird ein Brief für einen Termin vereinbart und dann kann man ja auch seine Adresse mitteilen.

    Es mag Deiner Ansicht nach Schwachsinn sein und mit dieser Meinung stehst Du auch sicher nicht alleine da, trotzdem gibt es nun mal ein entsprechendes Gesetz. Und wie Harakiri schon schrieb, lässt dieses keine Interpretation zu. Ob man sich nun daran halten möchte oder nicht, muss Jeder für sich selbst entscheiden.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Tobias Grund

    PerplexStudiosDE schrieb:

    Das ist alles eigentlich absoluter Swachsinn.
    Bevor ein Gerichtsvollzieher oder ein Beamter kommt muss ja was schlimmes vorgefallen sein, dann wird ein Brief für einen Termin vereinbart und dann kann man ja auch seine Adresse mitteilen.


    Ja stimmt irgendwo Gesetz ist allerdings Gesetz.


    Gesetze im Internet schrieb:


    (1) Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige[...] Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
    1.den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind,[...]
    (2).Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,



    Das ist ziemlich eindeutig oder? Und nein das ist kein ENTWEDER-ODER sondern ein UND

    Ich persönlich halte es auch für unnötig, aber ändern lässt sich da wohl nichts.
    Danach handeln werde ich aber auch wohl erst wenn ich nen größeren Kanal betreiben sollte.


    @PerpleyStudios als Netzwerk sollte die Gesetzeslage doch eigentlich klar sein oder?
    Der frühe Vogel fängt den Wurm. Doch wenn der Wurm noch früher aufsteht, kann der Vogel sich ficken gehn!
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    Schaut auf meinem Gaming Kanal vorbei: TironDestiny
    Und auch gerne auf meinem (demnächst) Longboard/RL-Channel: KiwiJunge
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