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YouTube - mildere Strafmaßnahmen

    Im Zuge der Aktuallisierung der "Status und Funktionen Seite",



    wurden zeitgleich auch neue Copyright Bestimmungen erlassen bzw. wurden die bisherigen Strafmaßnahmen angepasst.

    Die wichtigsten Änderungen

    • Bei einer Verwarnung wird der Zugriff auf Livestreams deaktiviert
    • Ab drei Verwarnungen WIRD der YouTube Kanal gekündigt (keine Ausnahme)
    • Ab zwei Verwarnungen (Community Richtlinien) wird die Upload Funktion für 2 Wochen gesperrt
    • Verwarnungen bestehen nur noch 3 Monate anstatt 6 Monate (einige Verwarnungen laufen aus diesem Grund aktuell ab)


    Bei Urheberrechtsverwarnungen wird wie sonst auch keine Strafmaßnahme erhoben, sollte sich dennoch geschütztes Material in einem Livestream befinden wird die Funktion für ganze 3 Monate eingeschränkt. Ab 3 Urheberrechtsverwarnungen wird das Konto gekündigt, die Videos werden entfernt und das erstellen neuer Konten ist nicht mehr möglich.



    Quelle: support.google.com/youtube/answer/2797387?hl=de
    Mit freundlichen Grüßen


    Spoiler anzeigen
    Sam Schröder
    +49 68723073394
    sam-s@swyft.de

    Swyft Media Ltd.
    Office 7 35-37 Ludgate Hill,
    EC4M 7JN London, Vereinigtes Königreich

    Eingetragen im Englischen Handelsregister unter der Nummer 09895256.

    Sam S. schrieb:

    Bei einer Verwarnung wird der Zugriff auf Livestreams deaktiviert
    Kann, muss aber nicht.

    Sam S. schrieb:

    Ab drei Verwarnungen WIRD der YouTube Kanal gekündigt (keine Ausnahme)
    War vorher auch schon so.

    Sam S. schrieb:

    Ab zwei Verwarnungen (Community Richtlinien) wird die Upload Funktion für 2 Wochen gesperrt
    Hab ich nirgends finden können, kannst du da mal nen Link zu der Seite posten, wo du das gelesen hast?

    Sam S. schrieb:

    Verwarnungen bestehen nur noch 3 Monate anstatt 6 Monate (einige Verwarnungen laufen aus diesem Grund aktuell ab)
    Wenn man den Kurs zum Urheberrecht erfolgreich absolviert hat.
    You like music? I like pissing.
    ~Corey Taylor

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von strohi

    strohi schrieb:

    War vorher auch schon so.
    War vorher eben nicht so, eine Kündigung bei 3 Strikes erfolgte nicht direkt.

    strohi schrieb:

    Hab ich nirgends finden können, kannst du da mal nen Link zu der Seite posten, wo du das gelesen hast?
    support.google.com/youtube/answer/2802032

    strohi schrieb:

    Wenn man den Kurs zum Urheberrecht erfolgreich absolviert hat.
    Gilt nur bei Urheberrechtsverwarnung muss dazu gesagt sein, ansonsten besteht die Frist so oder so.
    Mit freundlichen Grüßen


    Spoiler anzeigen
    Sam Schröder
    +49 68723073394
    sam-s@swyft.de

    Swyft Media Ltd.
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    Eingetragen im Englischen Handelsregister unter der Nummer 09895256.

    Sam S. schrieb:

    support.google.com/youtube/answer/2802032
    Ok, danke.
    Die Seite war auf der Hilfeseite von Youtube zu den Änderungen nicht rechts verlinkt, daher hab ich sie nicht gefunden.

    Sam S. schrieb:

    War vorher eben nicht so, eine Kündigung bei 3 Strikes erfolgte nicht direkt.
    Also da müsste ich mich jetzt schon stark täuschen.
    3 aktive Strikes gleichzeitig hat doch schon immer zur Löschung geführt!? Mitsamt dem Verbot, erneut einen Kanal zu eröffnen. Oder täusche ich mich da?
    You like music? I like pissing.
    ~Corey Taylor
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